Was wir für Sie tun können

 

Was ist zu bedenken, wenn man ein Testament errichten möchte? Schenken oder vererben- was ist steuerlich sinnvoller? Ist trotz eines bereits bestehenden Erbvertrages/Berliner Testaments noch eine Testamentserrichtung möglich? Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn ich enterbt wurde?

 

Die erbrechtlichen Fragen sind so vielfältig und individuell wie die Menschen, die sie betreffen. Deshalb können pauschale Rechtstipps und Informationen, wie sie gerne zum Thema Erbrecht in Zeitschriften und Ratgebern veröffentlicht werden, nur in den wenigsten Fälle weiterhelfen.

Wir streben danach, jedem Mandanten die optimale Lösung anzubieten, sei es bei der Nachlassplanung, der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche oder der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.

Hierzu bieten wir die klassische anwaltliche Tätigkeit und die Mediation.

Die anwaltliche Beratung ist günstiger, als Sie denken, in jedem Fall ist eine individuelle Beratung im Vorfeld kostengünstiger, als spätere teure Streitigkeiten oder der Verzicht auf Ansprüche, die Ihnen zustehen.

Sprechen Sie uns an.